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Eltern | Bereitschaftspflege

Übersicht
 

Rechtliche Grundlagen:

§ 27 Hilfen zur Erziehung
§ 33 Vollzeithilfe
§ 42 Inobhutnahme
§ 43 Herausnahme des Kindes oder der Jugendlichen
ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

     
Betreuungsalter: nach Bedarf  
     
Region: Standort: Ansprechpartner:
     
Adenau-Ahrweiler Jugendhilfestation
Kallenbachstraße 17
53518 Adenau
Nicole Steinheuer
Mobil: 0151 / 25 01 39 62
   
     
Bernkastel-Wittlich Jugendhilfestation
Kirchweg 1
54634 Bitburg
Marika Leßel-Tenter
Mobil: 0176 / 64 37 75 94
     
Bitburg-Prüm Jugendhilfestation
Trierer Straße 14
54634 Bitburg
Marika Leßel-Tenter
Mobil: 0176 / 64 37 75 94
     
Daun Jugendhilfestation
Kirchweg 1
54634 Bitburg
Marika Leßel-Tenter
Mobil: 0176 / 64 37 75 94
     

Kurzbeschreibung

Die Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen geschieht regelmäßig auf dem Hintergrund nicht mehr vorhandener Fördermöglichkeiten in den Familiensystemen, sowie momentan fehlender geeigneter Erziehungshilfen mit denen das Familiensystem gestärkt werden kann.  

Alternativ zur stationären Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung stellt die Bereitschaftspflege eine familiale Lebensweise zur Krisenintervention dar. Sie bietet durch konstante Betreuungspersonen Schutz, individuelle Zuwendung, Überschaubarkeit und adäquate Möglichkeiten die belastende Übergangssituation zu bewältigen.  

Die Zeit in der Bereitschaftspflege dient auch dazu, rechtliche Fragen zu klären, die Situation der Herkunftsfamilie zu klären, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen, die passende Pflegefamilie oder die entsprechende Jugendhilfeeinrichtung zu finden.  

Es wird angestrebt die Bereitschaftspflege des Kindes auf 8 Wochen zu begrenzen. Im Planungsgespräch wird die weitere Perspektive earbeitet.