Eltern | Projekte | Integrationshilfe
Übersicht
Rechtliche Grundlagen: | § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche | |
Betreuungsalter: | nach Bedarf | |
Region: | Ansprechpartner: | |
Adenau, Bad-Neuenahr | Lukas Emschermann |
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Bernkastel-Wittlich | Marika Leßel-Tenter |
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Bitburg-Prüm | Anne Bauer |
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Daun | Alexandra Mielke |
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Kurzbeschreibung
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist