Familienersetzende Hilfen | Bereitschaftspflege
Übersicht
Rechtliche Grundlagen: | § 27 Hilfen zur Erziehung | |
Betreuungsalter: | nach Bedarf | |
Region: | Standort: | Ansprechpartner: |
Adenau-Ahrweiler | Jugendhilfestation Kallenbachstraße 17 53518 Adenau | Nicole Steinheuer Mobil: 0151 / 25 01 39 62 |
Bernkastel-Wittlich | Jugendhilfestation Kirchweg 1 54634 Bitburg | Marika Leßel-Tenter Mobil: 0176 / 64 37 75 94 |
Bitburg-Prüm | Jugendhilfestation Trierer Straße 14 54634 Bitburg | Marika Leßel-Tenter Mobil: 0176 / 64 37 75 94 |
Daun | Jugendhilfestation Kirchweg 1 | Marika Leßel-Tenter Mobil: 0176 / 64 37 75 94 |
54634 Bitburg |
Kurzbeschreibung
Die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen geschieht regelmäßig vor dem Hintergrund nicht mehr vorhandener Fördermöglichkeiten in den Familiensystemen, sowie momentan fehlender geeigneter Erziehungshilfen mit denen das Familiensystem gestärkt werden kann.
Alternativ zur stationären Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung stellt die Bereitschaftspflege eine familiale Lebensweise zur Krisenintervention dar. Sie bietet durch konstante Betreuungspersonen Schutz, individuelle Zuwendung, Überschaubarkeit und adäquate Möglichkeiten die belastende Übergangssituation zu bewältigen.
Die Zeit in der Bereitschaftspflege dient auch dazu, rechtliche Fragen zu klären, die Situation der Herkunftsfamilie zu klären, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen, die passende Pflegefamilie oder die entsprechende Jugendhilfeeinrichtung zu finden.
Es wird angestrebt die Bereitschaftspflege des Kindes auf 8 Wochen zu begrenzen. Im Planungsgespräch wird die weitere Perspektive earbeitet.