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Familienunterstützende Hilfen | ambulantes Clearing

Übersicht
 

Rechtliche Grundlagen:

§ 27 Hilfen zur Erziehung
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

     
Betreuungsalter: nach Bedarf  
     
Region: Ansprechpartner:  
     
Adenau-Ahrweiler Lukas Emschermann
Mobil: 0174 / 939 84 01
emschermann(at)jugendhilfesationen(.)de  
     
Bernkastel-Wittlich Marika Leßel-Tenter
Mobil: 0176 / 64 37 75 94
marika.lessel-tenter(at)jugendhilfestationen(.)de   
     
Bitburg-Prüm

Anne Bauer
Mobil: 0151 / 70 52 40 60
anne.bauer(at)jugendhilfestationen(.)de

     
Daun

Alexandra Mielke
Mobil: 0151 / 70 52 40 61
alexandra.mielke(at)jugendhilfestationen(.)de

     

Kurzbeschreibung

Ambulantes Clearing dient der Abklärung der familiären und der erzieherischen Situation für Familien in Krisen. Ziele des Clearings ist es, Familien bei der Suche und der Initiierung von positiven Veränderungsprozessen zu begleiten. Das Clearing kann sowohl in akuten als auch in latenten Krisen erfolgen, insbesondere wenn vorgesehen ist, dass eine oder mehrere Kinder in Angeboten der Erziehungshilfe gefördert werden sollen.