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Familienunterstützende Hilfen | Betreuter Umgang

Übersicht
 

Rechtliche Grundlagen:

§ 18 Abs. 3
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

     
Betreuungsalter: nach Bedarf  
     
Region: Ansprechpartner:  
     
Adenau-Ahrweiler Lukas Emschermann
Mobil: 0174 / 939 84 01
emschermann(at)jugendhilfesationen(.)de  
     
Bernkastel-Wittlich Marika Leßel-Tenter
Mobil: 0176 / 64 37 75 94
marika.lessel-tenter(at)jugendhilfestationen(.)de   
     
Bitburg-Prüm

Anne Bauer
Mobil: 0151 / 70 52 40 60
anne.bauer(at)jugendhilfestationen(.)de

     
Daun

Alexandra Mielke
Mobil: 0151 / 70 52 40 61
alexandra.mielke(at)jugendhilfestationen(.)de

 
     

Kurzbeschreibung

Betreuter Umgang oder begleitete Besuchskontakte sind ein Hilfeangebot für:

  • getrennt lebende Eltern minderjähriger Kinder, die Schwierigkeiten beim Aufbau oder der Durchführung einer Umgangsregelung haben und nicht in der Lage sind, diesen Konflikt ohne fachliche Hilfe zu lösen
  • Mütter und/oder Väter, deren Kinder in einer Pflegefamilie leben
  • In § 1685 BGB aufgeführte umgangsberechtigte Personen, wenn der Umgangskontakt dem Kindeswohl dient und sie mit dem Sorgeberechtigten keine einvernehmliche Lösung finden.