Familienunterstützende Hilfen | Betreuter Umgang
Übersicht
Rechtliche Grundlagen: | § 18 Abs. 3 | |
Betreuungsalter: | nach Bedarf | |
Region: | Ansprechpartner: | |
Adenau-Ahrweiler | Lukas Emschermann Mobil: 0174 / 939 84 01 emschermann(at)jugendhilfesationen(.)de | |
Bernkastel-Wittlich | Marika Leßel-Tenter Mobil: 0176 / 64 37 75 94 marika.lessel-tenter(at)jugendhilfestationen(.)de | |
Bitburg-Prüm | Anne Bauer | |
Daun | Alexandra Mielke | |
Kurzbeschreibung
Betreuter Umgang oder begleitete Besuchskontakte sind ein Hilfeangebot für:
- getrennt lebende Eltern minderjähriger Kinder, die Schwierigkeiten beim Aufbau oder der Durchführung einer Umgangsregelung haben und nicht in der Lage sind, diesen Konflikt ohne fachliche Hilfe zu lösen
- Mütter und/oder Väter, deren Kinder in einer Pflegefamilie leben
- In § 1685 BGB aufgeführte umgangsberechtigte Personen, wenn der Umgangskontakt dem Kindeswohl dient und sie mit dem Sorgeberechtigten keine einvernehmliche Lösung finden.